Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Erklärung zur Barrierefreiheit
Zuständige Stelle / Geltungsbereich
FMB Holstein ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Bereich der Website, welches unter www.komundigital.de mit dem Impressum von FMB-Holstein versehen ist. Für die Website kommundigital.de gelten die Regelungen der Fördermittelberatung Holstein.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Vorgaben dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vereinbar.
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte
Die Angebote, die derzeit nicht voll umfänglich barrierefrei zugänglich sind, werden ggf. sukzessive entsprechend angepasst.
Unverhältnismäßige Belastung der Nicht - Bereitstellung der Barrierefreiheit
Hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.
Weiterhin wird § 14 (1) Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unter Verweis zu § 3 Abs. 2 (Verordnungsermächtigung) und der Befreiung aufgrund des Status Kleinstunternehmer gem. § 3 (3) Bezug genommen.
Eingebundene, externe Inhalte Dritter, zum Beispiel von Social Media – Facebook sind nicht voll zugänglich
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.01.2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@kommundigital.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter info@kommundigital.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Kommun Digital
Bahnhofstr. 6
23611 Bad Schwartau
E-Mail: info@kommundigital.de